Investitionsschutz mit Löchern

Von Redaktion · · 2009/05

Korruption

Das eiserne Schild, das internationale Unternehmen und ihre Interessenvereinigungen zum Schutz von Auslandsinvestitionen errichteten, wird löchrig. Die Bestechung von Amtsträgern ist gemäß der Ende Dezember 2005 in Kraft getretenen UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die schon 131 Staaten ratifiziert haben, strafbar. Nunmehr hat das bei der Weltbank angesiedelte „Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ (ICSID) entschieden, dass korrupte Unternehmen ihren Investitionsschutz verlieren.

Anlassfall war ein jahrelanger Streitfall vor dem ICSID zwischen dem Investor World Duty Free und der Regierung Kenias. Das britische Unternehmen, das zahlreiche Läden auf den Flughafenterminals betreibt, steckte dem damaligen Präsidenten Kenias, Daniel arap Moi, eine „Spende“ von zwei Millionen US-Dollar zu und wollte später von Kenia diese „Investition“ zurück. Die Schlichtungsstelle entschied nun, dass das Unternehmen durch diese Handlung das Recht auf Investitionsschutz verloren habe.

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